Auf keinem anderen Rechtsgebiet wie dem Strafrecht tritt der Staat gegenüber dem Bürger mit einer solchen Wucht auf.
Zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung entsteht ein Spannungsverhältnis, bei dem es im Ernstfall um die persönliche Freiheit geht.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die eigene Flucht aus einem Gefängnis nicht als Straftat in das StGB aufgenommen.
Durch unsere langjährige, klare inhaltliche Ausrichtung auf die strafrechtlichen Bereiche und deren Nebengebiete sind wir spezialisiert und ausschliesslich in diesem rechtlichen Bereich tätig.
Alle in der Kanzlei tätigen Anwälte verfügen selbstverständlich über die Qualifikation Fachanwalt für Strafrecht.
Unsere strafrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit.
Bei zahlreichen spektakulären und mitunter medienwirksamen Verfahren haben wir uns bereits für die Interessen unserer Mandanten eingesetzt.
Dies erfolgt nach den Belangen des Einzelfalls mit Diplomatie und Nachdruck,
teilweise im „Nahkampf“ mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten, ohne dass das gute Verhältnis zu den Justizbehörden,
die wertvollen Strukturen und Verbindungen jemals dauerhaft Schaden genommen haben.