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In Notwehr zugestochen

  • buero-strafrecht
  • 13. Juli 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Nov.

In Notwehr zugestochen, Totschlag, Schwurgericht

In Notwehr zugestochen – Freispruch für 33-jährigen Mannheimer


Ein Verfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mannheim endete mit einem Freispruch für einen 33-jährigen Mann. Ihm war von der Staatsanwaltschaft versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden.


Der Fall ereignete sich in der Nacht zum 25. Dezember 2012 während einer Weihnachtsfeier im Mannheimer Stadtteil Jungbusch. Der Angeklagte hatte seinem 36-jährigen Ex-Schwager zwei Schläge versetzt und anschließend achtmal mit einem Messer auf ihn eingestochen. Diese Taten gestand der Mann, betonte jedoch, er habe in Notwehr gehandelt, um sich und seine Lebensgefährtin vor einem Angriff zu schützen.


Laut Zeugenaussagen hatte das spätere Opfer die Familie seiner Ex-Frau über längere Zeit hinweg bedroht und trotz eines bestehenden Kontaktverbots versucht, die Weihnachtsfeier zu besuchen. Der Angeklagte wollte das Hausrecht durchsetzen, als der Mann aggressiv wurde und ihn in den Schwitzkasten nahm.


Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Ulrich Meinerzhagen habe der 33-Jährige in einer akuten Bedrohungssituation gehandelt. Da der 36-Jährige körperlich überlegen war und selbst nach den ersten Schlägen weiter angriff, habe sich der Angeklagte nur mit dem Messer verteidigen können.


Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sah in den Messerstichen einen Akt der Notwehr. Auch die hohe Zahl von acht Stichen spreche nicht gegen diese Einschätzung, da der Angriff innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erfolgte.


Der Angeklagte wurde daher vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.


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