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Verfahren bei Gericht

Bedauerlicherweise finden wir als Strafverteidiger immer wieder Situationen vor, in denen wir erst zu diesem „späten Zeitpunkt“ um Rat gefragt werden, denn vieles wäre bereits im Vorfeld in eine andere Richtung zu bringen gewesen.

 

Dennoch eröffnet sich auch hier ein weites Tätigkeitsspektrum, man kann immer noch auf eine Einstellung eines Verfahrens hinwirken, genauso wie auf eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens, oder aber dessen spätere Durchführung frühzeitig planen. Möglicherweise sind Zeugen zu laden, Beweisanträge vorzubereiten, auf jeden Fall aber sollten Gespräche mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft geführt werden.

 

In dem Gerichtsverfahren selbst stellt der Verteidiger erst die Waffengleichheit her, nicht nur da erst er Akteneinsicht erhält, sondern auch als Gegengewicht zum Gericht und der Staatsanwaltschaft.

 

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig"

 

Dieser Grundsatz, der das Fundament des gesamten Strafrechtssystems darstellt, gerät in Zeiten, in denen die Strafjustiz sich zu einer Erledigungsjustiz entwickelt, leider oft in Vergessenheit.

 

Oft besteht die Tätigkeit des Strafverteidigers darin, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte zu zwingen, ihrer Beweispflicht nachzukommen. Erfahrungssätze und richterliche Routine können sachliche Beweise nicht ersetzen.

 

Der Verteidiger nimmt seine Rolle vorbildlich wahr, indem er die Gerichte aus ihrer Routine heraus reißt und Einzelfallgerechtigkeit einfordert. Im "Kampf um das Recht", wie es der bekannte Strafverteidiger Hans Dahs genannt hat, hat der nicht rechtskundige Bürger keine Chance, sich gegen die Justiz zu behaupten.

 

Hier leiht ihm der Strafverteidiger seine Stimme und sein Fachwissen. Er artikuliert die berechtigten Einwendungen des Beschuldigten gegen einen Tatvorwurf. Er führt den Angeklagten durch den Strafprozess, in dessen Verfahrensregelungen dieser sich sonst unweigerlich verirren würde.

Nebenklage

 

Als Strafverteidiger kennen wir natürlich nicht nur die Kniffe einer erfolgreichen Verteidigung, sondern wissen auch um die Sichtweise eines Opfers und dessen Gefühle im Strafverfahren. Wir führen daher auch strafrechtliche Mandate , welche den Opfer- oder Zeugenbeistand zum Gegenstand haben.

 

Die Rechtsposition eines Tatopfers hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Bei bestimmten Delikten, insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts sowie bei Taten gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Unversehrtheit besteht grundsätzlich für das Tatopfer die Möglichkeit, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen.

 

Der Nebenklägervertreter hat als Opferanwalt dabei u.a. ein eigenes Akteneinsichtsrecht, Anwesenheitsrechte, Fragerechte, Beanstandungsrechte und Beweisantragsrechte. Darüber hinaus kann er selbst Erklärungen für das Tatopfer abgeben und in der Hauptverhandlung einen eigenen Schlussvortrag halten sowie Rechtsmittel einlegen.

 

Im Rahmen der Opfervertretung beraten wir Sie selbstverständlich auch über Ihre weitergehenden Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche. Diese können teilweise bereits während des Strafverfahrens kostengünstig und effektiv geltend gemacht werden ( Adhäsionsverfahren ).

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