Rechtsmittelverfahren
Das Rechtsmittelverfahren folgt einer gerichtlichen Entscheidung, die zwar noch nicht rechtskräftig ist aber auch nicht unterschätz werden darf, denn an ihr kann man eine mögliche Tendenz des weiteren Verfahrens erkennen.
Mit der sogenannten Berufung wendet man sich gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Amtsgerichts und erhält die Möglichkeit, in einer neuen Tatsacheninstanz vor dem Landgericht in einer mündlichen Verhandlung erneut eine Beweisaufnahme durchzuführen.
Mit einer Revision wird ein Verfahren lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft, die, wenn sie in der ersten Instanz nicht angelegt sind, nicht häufig vorkommen.
Das Revisionsverfahren ist eine äußerst komplexe Disziplin und folgt von gesetzeswegen strengen Verfahrensregeln.
Nur wer diese beherrscht, kann erfolgreiche Revisionen vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof durchführen.